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Öffnungszeiten

  • Mo

    9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

  • Di

    9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

  • Mi

    8.00 - 12.00 Uhr

  • Do

    9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr

  • Fr

    8.00 - 12.00 Uhr

HNO-Gemeinschaftspraxis
Dr. med. Ute Sonnefeld &
Dr. med. Kathleen Klinge

Hörgeräteverordnungen:

Um Ihnen ein Hörgerät verordnen zu können ist ein vorher durchgeführter Hörtest eine Grundvoraussetzung. Wenn die entsprechenden Verordnungsbedingungen vorliegen im Audiogramm, wird vom ärztlichen Personal eine Beratung bzgl. einer Hörgeräteverordnung vorgenommen. Bei Behandlungswunsch wird ein zusätzlicher Sprachhörtest benötigt, um die Kriterien zur Ausstellung einer Hörgeräteverordnung zu erfüllen.

Nach Ausstellung der Verordnung kann die betroffene Person zum Hörgeräteakustiker gehen und sich weiter beraten lassen über die verschiedenen Hörgeräteoptionen und deren Vor- und Nachteile. Stellen Sie Fragen und machen Sie sich ein Bild davon, welches Gerät am besten zu Ihnen passt. Berücksichtigen Sie Ihre Hörbedürfnisse und Ihren Lebensstil bei der Auswahl des Hörgeräts. Fragen Sie sich, ob Sie das Gerät hauptsächlich in ruhigen oder lauten Umgebungen verwenden werden und ob es bei der Arbeit oder im Freizeitbereich eingesetzt werden soll.